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FAQ zur Betreuung

Abkürzungen

eFöB - ergänzende Förderung und Betreuung (das neue Wort für "Hort" oder "Nachi" = ganztägige Begleitung und Förderung der Kinder durch das Team der Erzieherinnen und Erzieher)

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OGB - offene Ganztagsbetreuung (die Ganztagsbetreuung ist freiwillig, bedarf aber einer Anmeldung; die Kinder können auch nach dem Unterricht abgeholt werden oder selbstständig nach Hause gehen)

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VHG - verlässliche Halbtagsgrundschule (kosten- und anmeldefreie Betreuung tägliche von 07.30-13.30 Uhr)

Anmeldung zur eFöB

Die Betreuung ​​​von Kindern der Klassenstufen 1 bis 3 ist kostenfrei, Kinder ab der 4. Klasse können kostenpflichtig betreut werden. Die Anmeldung erfolgt über das Jugendamt des Wohnbezirks mit diesem Antrag

Betreuungszeiten montags bis freitags

Schul- und Ferienzeit (mit Vertrag): 

06.30 - 18.00 Uhr

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Schulzeit (ohne Vertrag):​

07.30 - 13.30 Uhr

eFöB (ergänzende Förderung und Betreuung)

Die Ganztagsbetreuung Ihrer Kinder wird über den Unterricht hinaus durch die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) in unserem Hort angeboten. Dazu muss Ihr Kind für die eFöB angemeldet sein.

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung ist täglich von 06.30 - 18.00 Uhr möglich, wenn Ihr Kind für die eFöB angemeldet ist.

Ganztag

Die Ganztagsbetreuung Ihrer Kinder wird über den Unterricht hinaus durch die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) täglich von 06.30 - 18.00 Uhr angeboten. Dazu muss Ihr Kind für die eFöB angemeldet sein.

Hort = eFöB

Die Ganztagsbetreuung Ihrer Kinder wird über den Unterricht hinaus durch die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) in unserem Hort angeboten. Dazu muss Ihr Kind für die eFöB angemeldet sein.

Kontakt

Unsere Adresse, email und Telefonnummer finden Sie hier

Mittagessen

Wir werden vom Caterer Warnhoff täglich frisch beliefert. Das Mittagessen ist für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6 kostenfrei, Ihr Kind muss aber beim Caterer angemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nützliche Links

... zur Ameldung eFöB

... zur eFöB

... zum Mittagessen

OGB

Offene Ganztagsbetreuung bedeutet, dass Sie Ihr Kind nicht zur Betreuung über den Unterricht hinaus anmelden müssen. Der Schultag endet dann nach dem Unterricht bzw. nach der Betreuung in der VHG bis täglich maximal13.30 Uhr.

Sprechzeiten

Montag:     07.00 - 08.00 Uhr

Mittwoch:  14.30 - 15.30 Uhr

(oder nach vorheriger Absprache)

VHG (verlässliche Halbtagsgrundschule)

Die kostenfreie Betreuung der Kinder findet am Vormittag von 7.30-13.30 Uhr statt. Hierfür ist keine Anmeldung erforderlich. Auch bei Unterrichtsausfall ist Ihr Kind in dieser Zeit in der VHG betreut. 

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